Zum Inhalt springen

Beitrag teilen

Wir werden immer wieder von Kunden und Interessenten gefragt, was die besten Renditen für die Altersvorsorge und den langfristigen Vermögensaufbau bringt. Eine eindeutige Antwort gibt es darauf natürlich nicht. Denn die möglichen Renditen sind natürlich abhängig von der jeweiligen Kapitalanlage. Ob man sich dabei für einen aktiven Fonds oder einen ETF entscheidet, ist eine reine Kosten- und Präferenzfrage. Wichtig ist für den Langfristinvestor und Altersvorsorgesparer, dass man hoch und lange in (Aktien)-Fonds/ETFs investiert bleibt.

Zwei wesentliche Faktoren für die Auswahl der richtigen Investmentlösung hängen aber nicht von der schwer prognostizierbaren Lage an den Kapitalmärkten ab: die Kosten und die steuerliche Behandlung. Je nachdem, für welche Investmentlösung man sich entscheidet, kann beides stark voneinander abweichen und schmälert die Rendite der gewählten Kapitalanlage mitunter deutlich. Und der Vorteil: beides – die Kosten und die Steuern – stehen fest und können gut miteinander verglichen werden.

Zum Thema Kosten haben wir in der Vergangenheit viel geschrieben. Unstrittig ist, dass es im Bereich der fondsgebundenen Rentenversicherungen unseres Erachtens keinen günstigeren Anbieter gibt. Einen Überblick über die Kosten im Marktvergleich finden Sie hier.

Teilweise deutlich günstiger als „normale“ fondsgebundene Rentenversicherungen sind sogenannte Robo-Advisor. Die Kosten liegen – je nach investiertem Betrag – zwischen 0,70 % und 1,20 % p.a.

Im direkten Vergleich ist myPension mit 0,67 % p.a. zzgl. 36 € jährlich sicherlich auch hier auf Augenhöhe mit den günstigsten Anbietern in diesem Segment. Viele Robo-Advisor sind sogar deutlich teurer, wie bspw. der Marktführer Scalable mit 0,90 % p.a.

Dahingegen sind ETF-Sparpläne, die über Direktbanken und Neo-Broker abgeschlossen werden können, günstig für bspw. 0,25 % p.a. (zzgl. Spreads) zu haben. Und somit tatsächlich etwas günstiger als die ETF-Rentenversicherung von myPension.

Was myPension im Vergleich zu den Robo-Advisor und ETF-Sparplänen differenziert, ist die steuerliche Behandlung. Denn auf einen myPension-Vertrag fällt keine Abgeltungsteuer auf Erträge an, sofern er nicht vorzeitig gekündigt wird. Hinweis: Auf eine (ETF-)Rentenversicherung fällt lediglich dann Abgeltungsteuer an, wenn vor dem vollendeten 62. Lebensjahr Geld entnommen oder gekündigt wird und zusätzlich die Mindestvertragslaufzeit von vollen 12 Jahren nicht eingehalten wurde.

Da myPension und die marktüblichen Produkte von Rentenversicherern steuerlich gleich behandelt werden, ist ein Vergleich hier relativ einfach: die Kosten sind entscheidend. Und hier kommt kaum ein Anbieter auch nur in die Nähe des attraktiven Pricings von myPension.

Etwas kniffliger wird es im Vergleich mit Robo-Advisor und ETF-Sparplänen. Die Kostenvorteile von myPension sind im Vergleich geringer. Daher spielt hier die steuerliche Behandlung eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung, welches Produkt „netto“ (also nach Abzug von Steuern und Kosten) für Anleger am vorteilhaftesten ist.

Worin unterscheiden sich steuerlich ETF-Rentenversicherungen, Robo-Advisor und ETF-Sparpläne?

ETF-Sparpläne / -Robo-Advisor werden vom Gesetzgeber als Kapitalanlageinstrument betrachtet. Beide unterliegen – wie übrigens jede andere Form der Fondsanlage auch – der Abgeltungsteuer. Das heißt, dass sowohl laufende Dividendenerträge als auch Erträge aus dem Verkauf von Investmentfonds / ETFs (bspw. bei Umschichtung / Tausch aber beim Verkauf) mit bis zu 27,9 % während der Laufzeit zu versteuern sind.

Je nachdem, um welche Art Fonds es sich handelt, können Anleger von einer Teilfreistellung zwischen 15 % (Aktienquote im Fonds zwischen 25 und 50 %) oder 30 % (Aktienquote im Fonds 51 % und größer) profitieren. Reine Rentenfonds oder Mischfonds mit Aktienquoten unter 25 % genießen keinerlei Vorteil in Form einer Teilfreistellung. Details zur Abgeltungsteuer finden Sie hier.

Eine ETF-Rentenversicherung wie myPension wird vom Gesetzgeber als Instrument des langfristigen Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge betrachtet. Entsprechend genießt eine ETF-Rentenversicherung einen oftmals unterschätzten Steuervorteil, der an nur wenige Bedingungen geknüpft ist. Für ETF-Rentenversicherungen fällt während der gesamten Anspardauer keine Abgeltungsteuer an. Entsprechend bleiben laufende Dividendenerträge und der Tausch / Verkauf von Fondsanteilen innerhalb des Vertrages unberührt von der Abgeltungsteuer. Die Gewinne verbleiben im Vertrag und müssen erst zum Laufzeitende besteuert werden. Sofern der Vertrag min. 12 Jahre läuft und der Anleger mindestens 62 Jahre alt ist, wenn er über sein angespartes Kapital verfügen will, sind anfallende Erträge bei einer Auszahlung des Kapitals nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern. Zusätzlich profitiert der Anleger von einer generellen Teilfreistellung auf angefallene Erträge von 15 %.

Lässt sich der Anleger das Kapital in Form einer lebenslangen Rente auszahlen, kommen weitere Steuervorteile hinzu: die Renten sind nur zu einem sehr geringen Teil überhaupt steuerpflichtig. Der Gesetzgeber „belohnt“ Rentenzahlungen, in dem er per Gesetz sehr geringe Ertragsanteile vorgibt, die je nach Renteneintrittsalter unterschiedlich besteuert werden. Anhand einer Tabelle im Einkommensteuergesetz (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a. Doppelbuchstabe bb) wird bspw. festgelegt, dass nur 17 % einer Rente steuerpflichtig sind, wenn der Anleger sich mit dem 67. Lebensjahr entscheidet, sich diese auszahlen zu lassen. Der Gesetzgeber unterstellt also, dass sich in der Rentenzahlung nur 17 % an Ertrag während der gesamten Laufzeit ergeben haben – auch wenn sich in Realität das Geld ggf. verdreifacht hat. Ein sehr großer und oftmals unterschätzter Steuervorteil, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt:

 

Aber was bedeutet das für den Langfristinvestor und Altersvorsorgesparer? Welche Form der Steuer ist für ihn günstiger?

Wie sich die Abgeltungsteuer auf ETF-Rentenversicherungen, ETF-Sparpläne und Robo-Advisor auswirkt

Hier wird es knifflig. Denn um bemessen zu können, welche Steuer zu einem höheren Nettoergebnis führt, müssen Annahmen getroffen werden. Das haben wir im Folgenden anhand unserer Produktoptionen versucht zu verdeutlichen.

Besteuerung von Dividendenzahlungen

Bei einer ETF-Anlage im Versicherungsmantel werden im Gegensatz zu einer ETF-Anlage in einem Depot während der Ansparphase keine Steuern auf ordentliche Erträge (Zinsen und Dividenden) fällig. Wenn man bedenkt, dass der MSCI World Index seit 1970 eine Dividendenrendite von 2,9 % p.a. erzielte, und diese Dividendenrendite im Versicherungsmantel nicht besteuert wird, ergibt sich allein dadurch ein deutlicher Renditevorsprung. Denn die laufende Besteuerung durch die Abgeltungsteuer von bis zu 28 % entfällt. Zwar besteht die Möglichkeit, dass über einen Freistellungsauftrag bis zu 801 €, bzw. 1.602 € (alleinstehend / verheiratet) nicht versteuert werden. Aber je höher das Vermögen über die Zeit anwächst, umso stärker wird der Anteil daran, der besteuert wird.

Um den Steuervorteil einer ETF-Rentenversicherung zu verdeutlichen: myPension nutzt ausschüttende ETFs von Vanguard. D.h., dass die ETFs die Dividenden innerhalb des Vertrages ausschütten und diese – ohne Abzug von Abgeltungsteuer – reinvestiert werden. Generell gilt das natürlich auch für thesaurierende ETFs/Fonds.

Rebalancing

myPension bietet ein kostenloses, quartalsweises Rebalancing, bei dem das Weltportfolio auf seine Ursprungsallokation wieder „zurückgestellt“ wird. Es gibt Untersuchungen, die von einem „Rebalancing-Bonus“ sprechen, der bis zu 0,5 % an zusätzlicher jährlicher Rendite für Anleger bringen soll, wie bspw. eine hauseigene Untersuchung der dänischen Fondsgesellschaft sparinvest aus dem Jahr 2011 zeigt (Quelle: Fondsprofessionell vom 19.12.2011).

Als ein Grund dafür wird u.a. genannt, dass Anleger mit einem Rebalancing antizyklisch handeln. Während es zum „Rendite-Bonus“ keine eindeutigen wissenschaftlichen Aussagen gibt, ist jedoch klar, dass ein Rebalancing ein gutes Instrument des Risikomanagements ist. Und somit für langfristige Anlagezeiträume ein sinnvolles Instrument.

Bei einem Rebalancing werden ETFs / Fonds „getauscht“, um die ursprüngliche Allokation wiederherzustellen. Tut man dies in einem Depot, wird – zum Nachteil des Anlegers – oftmals Abgeltungsteuer generiert, die die Rendite mindert. Da jegliche Fondstäusche innerhalb einer ETF-Rentenversicherung steuerneutral sind, ergibt sich hier über lange Laufzeiten ebenfalls ein Renditevorsprung bei myPension im Vergleich zu einem Robo-Advisor oder ETF-Sparplan.

Ablaufmanagement

Unstrittig ist die Sinnhaftigkeit eines Ablaufmanagements zum Laufzeitende eines langfristigen Sparvorgang für den Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge. Denn zwar kann man sich während der Laufzeit durchaus Schwankungen im Vertrag erlauben, sollte selbige zum Laufzeitende jedoch vermieden werden. Denn je kürzer die Restlaufzeit des Vertrages, desto weniger Zeit bleibt Anlegern, um Kursverluste „auszusitzen“.

Bei einem Ablaufmanagement werden gegen Laufzeitende schwankungsintensivere Aktien-ETFs / -Fonds gegen schwankungsärmere Anleine-ETFs/-Fonds ausgetauscht. Da gerade gegen Ende eines langen Sparvorgangs im besten Fall hohe Erträge generiert wurden, fällt bei einem Umtausch von Aktien- in Anleihe-ETFs/Fonds die Abgeltungsteuer in einem Depot entsprechend hoch aus. Auch hier gilt bei ETF-Rentenversicherungen wie myPension: die Umtäusche von Aktien- und Anleihe-ETFs sind steuerneutral und kosten keine Rendite.

Kapitalauszahlung

Wie bereits weiter oben ausgeführt, werden auch die Auszahlungen aus einer (ETF-)Rentenversicherung im Vergleich zu einer Depotlösung (Robo-Advisor/ETF-Broker) steuerlich bevorzugt behandelt. Sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und der Anleger mindestens 62 Jahre alt ist, sind anfallende Erträge bei einer Auszahlung des Kapitals nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern. Zusätzlich profitiert der Anleger von einer generellen Teilfreistellung der angefallenen Erträge von 15 %. Bei Depotlösungen liegt die Teilfreistellung – sofern man nach wie vor zu 100 % in Aktien-ETFs investiert ist – bei 30 %. Dafür fällt auf die Differenz entsprechend Abgeltungsteuer von bis zu 27,9 % an.

Rentenzahlungen

Gerade bei der Rentenzahlung wird der Steuervorteil besonders deutlich. Wie weiter oben beschrieben, liegt die Steuerlast auf Rentenzahlungen besonders niedrig und – je nach Renteneintritt – immer zwischen 4 – 9 %. Bei monatlichen Auszahlungen aus einem Depot werden auf die anfallenden Erträge auch wieder Abgeltungsteuer (abzgl. Teilfreistellung) fällig.

Was bei lebenslangen Rentenzahlungen oft vergessen wird: sie werden lebenslang gezahlt. Anleger müssen sich nicht darum kümmern, was gerade bei zunehmendem Alter ein großer Vorteil ist.

Fazit

Ein Steuergutachten des renommierten Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) gibt Aufschluss: den Steuervorteil zwischen einer ETF-Rentenversicherung und einem ETF-Sparplan / -Depot beziffern die Steuerexperten – je nach Laufzeit, unterstellter Wertentwicklung, Höhe des Beitrags und Häufigkeit der Transaktionen – auf ca. 0,7 % p.a. sofern man sich das Kapital auszahlen lässt. Bei Rentenzahlungen dürfte der Steuervorteil entsprechend höher liegen. Das Gutachten zum Nachlesen finden Sie hier.

Sprich: bei gleicher Wertentwicklung liegt eine ETF-Rentenversicherung im Vergleich zu einem Roboadvisor / Neo-Broker um ca. 0,7 % p.a. vorne. Sofern also eine ETF-Rentenversicherung somit nicht um 0,7 % teurer ist als ein ETF-Sparplan / -Depot, lohnt sich die Anlage in einer ETF-Rentenversicherung. Je mehr Transaktionen, je höher die Wertentwicklung und Laufzeit der ETF-Rentenversicherung, desto höher werden die Steuervorteile.

Wir haben basierend auf dem Steuergutachten des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) einen Sparplanrechner entwickelt, der Ihnen zeigt, mit welcher Nettorendite – sprich: nach Kosten und Steuern – Sie bei unterschiedlichen Sparformen rechnen können. Zu dem Rechner geht es hier.

Erhalten Sie wertvolle Tipps rund um die Vorsorge in unserem Newsletter

Mehr über Altersvorsorge

Finanzblog

Lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung?

Lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung? Im Juli dieses Jahres veröffentlichte die Fokusgruppe private Altersvorsorge, ein Gremium bestehend aus Politik, Wissenschaft, Verbraucherschützern und Lobbyverbänden, die Reformvorschläge

Finanzblog

Vorsicht, Vorabpauschale!

Vorsicht, Vorabpauschale! Kürzlich wurde „Krisenmodus“ als das Unwort des Jahres 2023 gewählt. Krisen hatten wir die letzten Jahre in der Tat genug. Doch schon steht